ZTL-Bußgeld mit dem Mietwagen in Italien
Eine ZTL ist eine verkehrsberuhigte Zone in einem historischen Zentrum, überwacht von Kameras. Jede erfasste Einfahrt kann einen Bescheid auslösen, der den Mieter Monate später erreicht. Zwei Prüfungen der Daten lohnen sich, bevor Sie etwas entscheiden.
· Von MixDigital anhand der unten genannten Quellen verfasst. Keine Rechtsberatung.
Was das Bußgeld ist und was es kostet
Die Einfahrt in eine ZTL während der Sperrzeiten fällt unter Art. 7 der Straßenverkehrsordnung: 83 bis 332 €, in der Praxis 83 € plus Zustellkosten je Bescheid. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung sinkt es um 30 %. Nach 60 Tagen ohne Zahlung oder Einspruch wird es zur Hälfte des Höchstbetrags, 166 €, plus Kosten.
Mehrere Einfahrten am selben Tag
Seit dem 14. Dezember 2024 sieht das Gesetz bei mehreren per Kamera erfassten Einfahrten in dieselbe Zone am selben Kalendertag ein einziges Bußgeld für diesen Tag vor (Art. 198 Abs. 2-bis, vom Innenministerium bestätigt). Mehrere Städte, darunter Rom, erklären weiterhin, dass eine Zusammenfassung bei wiederholten ZTL-Einfahrten „nicht vorgesehen“ ist. Der Punkt muss deshalb mit einem Einspruch innerhalb von 60 Tagen geltend gemacht werden. Für Einfahrten vor diesem Datum gilt die Regel nicht.
Mehr als 360 Tage später abgeschickt
Bei Wohnsitz im Ausland muss der Bescheid innerhalb von 360 Tagen abgeschickt werden. Beim Mietwagen zählen der Kassationshof und die Europäischen Verbraucherzentren ab dem Tag, an dem der Vermieter Ihre Daten weitergegeben hat, nicht ab dem Tag der Einfahrt. Eine verspätete Zustellung lässt die Zahlungspflicht erlöschen, aber nur, wenn Sie dies mit einem Einspruch innerhalb von 60 Tagen geltend machen; sonst wird der Bescheid vollstreckbar.
Die Daten, die zählen
Alles läuft ab dem Zustelldatum auf dem Bescheid: 5 Tage für den Nachlass von 30 %, 60 Tage für den Einspruch beim Präfekten oder beim Friedensrichter. Weist der Präfekt den Einspruch zurück, setzt die Anordnung mindestens das Doppelte des Mindestbußgelds fest, 166 € bei einer ZTL-Einfahrt. Antwortet der Präfekt nicht innerhalb von 180 Tagen, 210 bei Einreichung über die Polizei, gilt der Einspruch als angenommen.
Was kein Grund ist
Ein fehlendes Foto ist kein Grund: Das Gesetz verlangt nicht, dass es beigefügt wird. Der Bescheid muss das Gerät nennen, und das Foto kann bei der Stadt per Akteneinsicht angefordert werden. Unterschiedliche Zonennamen am selben Tag sind ein unsicherer Punkt, weil jede Stadt selbst festlegt, was eine Zone ist.
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Kostenlose Prüfung startenHäufige Fragen
Ich habe fünf Bescheide für denselben Tag erhalten. Schulde ich fünf Bußgelder?
Für Einfahrten ab dem 14. Dezember 2024 in dieselbe Zone am selben Kalendertag sieht das Gesetz ein einziges Bußgeld vor. Die Städte wenden das nicht immer von sich aus an. Es muss deshalb mit einem Einspruch innerhalb von 60 Tagen geltend gemacht werden, mit dem Antrag, alle Bescheide dieses Tages außer dem ersten aufzuheben.
Kann der Einspruch auf Englisch oder Deutsch verfasst werden?
In der Praxis nein. Italienisch ist Amtssprache, die Formulare der Präfekturen gibt es nur auf Italienisch, und die Verbraucherzentren berichten, dass Einsprüche auf Italienisch angenommen werden.
Was kostet ein zurückgewiesener Einspruch?
Mindestens das Doppelte des Mindestbußgelds: bei einer ZTL-Einfahrt mindestens 166 € statt 83 €. Das wägen Sie gegen den Grund ab, den Sie haben.
Quellen
- Art. 198(2-bis) Italian Highway Code, introduced by Law 177/2024, in force since 14 Dec 2024; Ministry of the Interior circular of 20 Dec 2024, pp. 55-57 and note 123
- Roma Capitale, official page on merging tickets: merging "not provided" for repeated ZTL entries
- Art. 201(1) and (5) Italian Highway Code: 360 days to notify residents abroad; the obligation lapses if notified late
- Court of Cassation, order 24214/2022 (rental car, driver resident in Germany); European Consumer Centres Germany and France on the 360-day count
- Art. 202(1) Italian Highway Code: 30% reduction if paid within 5 days of notification; excluded when a licence suspension applies
- Art. 203 Italian Highway Code: appeal to the Prefect within 60 days; after 60 days without payment or appeal the amount becomes half of the maximum plus costs
- Art. 204 Italian Highway Code: if the Prefect does not decide within 180 days (210 if sent through the police) the appeal is accepted; a rejection sets at least twice the minimum
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